In dem vergangenen Ausschuss für Gesellschafts-, Ordnungswesen und Sport durften die Vertreter der verschiedenen Fraktionen über die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in unserer Stadt Lüdinghausen beraten. Für die SPD ist klar: Geltende Standards müssen benannt und Engagement für Inklusion angemessen entschädigt werden.

Ein Bericht und Kommentar von SPD-Ratsfrau Johanna Holtrup

Vorhergehend wurde bereits in der letzten Stadtratssitzung ausgiebig und teilweise hitzig über die Vor- und Nachteile der Möglichkeiten von Inklusionsarbeit in unserer Stadt diskutiert. Nach dieser emotionalen Debatte entschied sich der Rat, auch mit Stimmen unserer SPD Fraktion, für den zukünftigen Einsatz einer/eines Inklusionsbeauftragten, unterstützt durch einen entsprechenden Arbeitskreis.

Bereits in der besagten Ratssitzung haben wir als SPD deutlich gemacht, dass es für uns essentiell ist, dass dieses Amt mit dem nötigen Antragsrecht in den Ausschüssen der Stadt Lüdinghausen ausgestattet wird und so haben wir uns sehr gefreut, dass die Verwaltung unserer Bitte gefolgt ist. Ideen des Arbeitskreises Inklusion können so direkt in die Politik eingebracht werden.

Trotzdem ergaben sich unsererseits Änderungswünsche zur vorgeschlagenen Satzung, ähnlich wie auch bei Bündnis 90/Die Grünen. Was für die KollegInnen der CDU an der einen Stelle „Wortklauberei“ war, ist für uns bereits gelebte Inklusion. Was für die Stadtverwaltung selbstverständlich ist, sollte unserer Meinung nach klar benannt werden, um auf einem starken Fundament die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen aufzubauen. Dafür haben wir uns stark gemacht.

Zwei Änderungsanträge möchten wir besonders hervorheben, da diese für uns als SPD Fraktion wesentlich für die Arbeit einer oder eines Inklusionsbeauftragten und einem entsprechenden Arbeitskreis ist.

UN-Behindertenrechtskonvention muss benannt und erfüllt werden
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist Auslöser für die Diskussion und die Einrichtung dieses Amtes und maßgeblich für dessen Arbeit. Daher trifft es bei uns auf absolutes Unverständnis, dass die Verwaltung diesen Punkt nicht bereits vorab mit in die Satzung genommen hat und die CDU Fraktion, den von den Grünen gestellten und von uns gut begründeten Antrag, abgelehnt hat.

Faire Entschädigung für die/den Inklusionsbeauftragte/n
Der Respekt und die Wertschätzung von Arbeit ist, für uns Sozialdemokraten naturgegeben, und so darf nach unserem Verständnis, die Aufwandsentschädigung einer oder eines Inklusionsbeauftragten nicht geringer ausfallen, als die eines Ratsmitglieds.
Wir begrüßen es sehr, dass sich hier, nach Sitzungsunterbrechung, auch die CDU für unseren Antrag entschieden hat und dieser damit einstimmig angenommen wurde.

Die SPD-Fraktion hat also am Ende der Diskussion für die geänderte Satzung gestimmt, welche abschließend in der nächsten Stadtratssitzung verabschiedet werden soll. Trotz einiger Erfolge bleibt doch an der einen oder anderen Stelle ein Fader Beigeschmack und wieder mal der Gedanke „Das hätten wir als Stadt Lüdinghausen besser machen können“.

Ein Bericht und Kommentar der SPD-Stadtverordneten Johanna Holtrup

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