Das Lastenradförderprogramm der Stadt Lüdinghausen startet am 01. April 2020. Kein Aprilscherz! Wer zuerst kommt, bekommt die Förderung auch zuerst. Die Fördersumme ist begrenzt.

Sie können ab dem 1. April 2020 einen Antrag zur Förderung eines Lastenrads stellen. Die Antragstellung bleibt trotz „Coronakrise“ möglich. Förderfähig sind gewöhnliche Lastenräder (mit oder ohne elektronischer Unterstützung) in Höhe von 500,00 Euro. Auch (Kinder-)Anhänger für das private Fahrrad können eine Förderung von 100,00 Euro erhalten. Nach Erhalt des Förderungsbescheids muss innerhalb von 6 Monaten die Anschaffung erfolgen.

Schnell sein lohnt sich: Die Fördersumme ist auf 10 000 Euro für 2020 begrenzt! Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die SPD hätte die Förderung gerne noch um weitere 10 000 Euro auf 20 000 Euro erhöht, um bei hoher Nachfrage auf diesen Puffer zurückgreifen zu können. Diese Anregung erhielt jedoch keine Mehrheit. Daher beeilen Sie sich, um in den Genuss der aktuellen Förderung zu kommen.

Die Fördervoraussetzungen und die Antragsunterlagen können auf der Informationsseite der Stadt Lüdinghausen eingeholt werden.

Das Lastenradförderprogramm fördert tatsächlich nicht sehr viele Bürgerinnen und Bürger. Auch werden Lastenräder nicht alle Transporter und Fahrtwege ersetzen. Aber: Die Kleinteiligkeit vieler nachhaltiger Mobilitätslösungen werden im Zusammenspiel mit anderen innovativen Ideen für eine CO2-neutrale Stadt sorgen. Das Lastenradförderprogramm ist ein erster wichtiger Baustein, um zunächst auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen. Sollte das diesjährige Förderprogramm erfolgreich sein, wird es womöglich eine Neuauflage 2021 geben.

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